Erdbebenanalyse und -Ertüchtigung
Wir bewerten die Stabilität von bestehenden Bauwerken und entwickeln bei Bedarf gezielte Massnahmen, um sie gegen mögliche Erdbebenschäden zu verstärken.
Erdbebensicherheit von Gebäuden: Gebäudeeigentümer haften für Schäden an Personen und Gütern
Die Eigentümer sind für den Erhalt der Gebäude verantwortlich. Gemäss Art. 58 OR haftet der Bauherr/Eigentümer bei allfälligen Schadenfällen, dies gilt auch bei Erdbeben. Die Eigentümer sind daher verpflichtet, der Entwicklung der Technik zu folgen und die Bauwerke im Bedarfsfall so ertüchtigen zu lassen, dass diese den aktuellsten Normen entsprechen.
Bauwerke, welche vor 1970 erstellt wurden, wurden üblicherweise nicht auf Erdbeben dimensioniert. Zwischen 1970 und 2003 wurden die Erdbebeneinwirkungen in den SIA Normen aufgenommen und stufenweise verschärft bzw. präzisiert. Pauschal kann man davon ausgehen, dass Bauwerke ab 2003 den heutigen Normen entsprechen müssen. Alle Bauwerke, welche davor gebaut wurden, bedürfen einer Erdbebenanalyse.
Bei der Nachrechnung von Bestandesbauten ist ein sogenannter Erfüllungsfaktor massgebend. Je nach Bauwerksklasse (Wichtigkeit vom Bauwerk) wird zwischen verschiedenen Erfüllungsfaktoren unterschieden. Im ungenügenden Fall, muss in Abhängigkeit einer Kosten-Nutzen-Analyse beim nächsten Sanierungszyklus ertüchtigt werden. Sollte sich das Bauwerk als mangelhaft herausstellen, muss sofort ertüchtigt werden.
Wir bieten Ihnen an, Ihr Bauwerk betreffend Erdbebensicherheit nachzurechnen und bei Bedarf die notwendigen Massnahmen zu planen.